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Immobilienrecht

Das Sachenrecht, insbesondere das Immobilienrecht, umfasst eine Vielzahl von Geschäften, welche einer notariellen Beurkundung bedürfen.

Liegenschaftskäufe und -verkäufe

Ob Sie eine Liegenschaft verkaufen oder verschenken wollen – der Vertrag muss notariell beurkundet werden, damit die Eintragung im Grundbuch möglich ist. Unser Notar erstellt den Kaufvertrag und übernimmt die Koordination zwischen Käufer, Verkäufer, Hypothekarbanken und Grundbuchamt. Ist die Erstellung oder Erhöhung eines Schuldbriefes notwendig, können Sie beide Geschäfte durch uns bearbeiten und die Dokumente erstellen lassen.

Weitere Grundbuchgeschäfte

  • Begründung und Abänderung von Dienstbarkeiten (z.B. Näherbaurecht, Nutzniessung oder Wohnrecht)
  • Parzellierung und Vereinigung von Grundstücken
  • Begründung von Vorkauf-, Rückkauf- oder einfachen Kaufrechten an Grundstücken
  • Begründung und Abänderung von verschiedenen Eigentumsformen (Alleineigentum, Miteigentum, Gesamteigentum)
  • Stockwerkeigentumsbegründung und -abänderung
  • Pfandrechtsbegründung, Pfandrechtsänderung
  • Feststellung der Nichtbewilligungspflicht im Hinblick auf den Grundstückserwerb durch Personen im Ausland

    Dürfen wir Sie unterstützen?

    Nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Unser Team steht Ihnen ab dem ersten Kontakt beratend zur Verfügung.

    Stephani + Partner
    Täfernhof
    Mellingerstrasse 207
    5405 Baden-Dättwil

    info@stephani-partner.ch
    Advokatur: +41 56 483 50 50
    Notariat: +41 56 200 23 23
    Steuern: +41 43 300 55 00