Ob Sie eine Liegenschaft verkaufen oder verschenken wollen – der Vertrag muss notariell beurkundet werden, damit die Eintragung im Grundbuch möglich ist. Unser Notar erstellt den Kaufvertrag und übernimmt die Koordination zwischen Käufer, Verkäufer, Hypothekarbanken und Grundbuchamt. Ist die Erstellung oder Erhöhung eines Schuldbriefes notwendig, können Sie beide Geschäfte durch uns bearbeiten und die Dokumente erstellen lassen.
Nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Unser Team steht Ihnen ab dem ersten Kontakt beratend zur Verfügung.