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Kindes- und Erwachsenenschutz

Schutz des Einzelnen – Sicherstellung des Wohls von Kindern und Jugendlichen

Der Erwachsenenschutz bietet Unterstützung für Erwachsene, welche aufgrund von Einschränkungen, beispielsweise psychischer oder physischer Art, nicht in der Lage sind, die notwendige Hilfe selbständig einzuholen. Der Kindesschutz stellt das Wohlergehen von Kindern sicher, deren Eltern sich nicht oder nicht ausreichend um sie kümmern können. Dazu stehen den Behörden verschiedene Massnahmen zur Verfügung, welche sie auch zwangsweise durchsetzen können. Unsere Rechtsanwälte stehen Ihnen bei einem Verfahren zur Seite und beraten Sie fachgerecht.

Eigene Vorsorge – Gesetzliche Massnahmen

Der Freiheit des Einzelnen, selbständig festzulegen, welche Person(en) Sie im Fall Ihrer Urteilsunfähigkeit unterstützen und vertreten soll(en), kann mit einem Vorsorgeauftrag und/oder einer Patientenverfügung nachgekommen werden. Zur Sicherstellung Ihrer Interessen und der rechtsgültigen Abfassung dieser Dokumente beraten und unterstützen Sie unsere Rechtsanwälte gerne. Wird keine eigene Vorsorge getroffen und tritt eine Situation ein, in welcher Unterstützung benötigt wird, so kann die Behörde beispielsweise einen Beistand einsetzen, Weisungen erteilen und die Rechtsgültigkeit bestimmter Geschäfte von ihrer Zustimmung abhängig machen.

Kindesschutz

Oberste Priorität hat im Kindesschutz die Integrität und das Wohlergehen von Kindern und Jugendlichen als Basis für die bestmögliche Entwicklung ihrer individuellen Fähigkeiten. Die Kindesschutzbehörde trifft bei einer Gefährdung Massnahmen zum Schutz des Kindes. Sie kann Weisungen erteilen, einen Beistand einsetzen sowie den Eltern die Bestimmung über das Aufenthaltsrecht oder das Sorgerecht entziehen. Dies kann emotionale Konflikte und Uneinigkeit zwischen den Beteiligten hervorrufen. Zusammen mit Ihnen erarbeiten unsere Rechtsanwälte Lösungen, welche Ihren persönlichen Bedürfnissen entgegenkommen und unterstützen Sie im Umgang mit den Behörden.

Selbstbestimmung im Kindes- und Erwachsenenschutz

Die Anwälte der Kanzlei Stephani + Partner in Baden / Aargau bieten Ihnen Beratung und Unterstützung zur Sicherstellung Ihrer Interessen, wenn Sie diese einmal nicht mehr selber wahrnehmen können. Wir zeigen Ihnen vorausschauende Lösungen durch eigene rechtzeitige und fachgerechte Vorsorge auf und sind an Ihrer Seite im Umgang mit Behörden und amtlich angeordneten Massnahmen.


Auf dieses Rechtsgebiet spezialisiert:
» lic. iur. Peter Krebs
» lic. iur. Sarah Niederer
Stephani + Partner
Täfernhof
Mellingerstrasse 207
5405 Baden-Dättwil

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