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Öffentliches Recht

Das öffentliche Recht beinhaltet die Rechtsbeziehungen der einzelnen Bürger und Bürgerinnen zum Staat sowie öffentliche Institutionen untereinander.

Seien es die Erhebung von Steuern, die Vergabe von öffentlichen Aufträgen an Private, die Regelung über Ansiedlungen oder politischen Rechte der Bürger und Bürgerinnen, die öffentlich-rechtlichen Normen bestimmen den Umgang von Behörden mit Privaten.

Umgang mit Behörden – Vertretung von privaten Interessen

Nicht immer ist es einfach, sich mit Behörden zu Recht zu finden. Oftmals ist unklar, welche Behörde bei welcher Angelegenheit überhaupt zuständig ist. Wir helfen Ihnen, sich bei der richtigen Anlaufstelle Gehör zu verschaffen und vertreten Ihre Interessen vor den Behörden und wenn nötig vor den zuständigen Gerichten.

Private sind im Wesentlichen durch das Steuerrecht, Baurecht, Schulrecht und in der Ausübung ihrer politischen Rechte tangiert, während für Unternehmen und öffentliche Institutionen das öffentliche Beschaffungswesen von grosser Tragweite sein kann.

Rechtliche Abklärungen für öffentliche Institutionen

Gemeinden und Behörden müssen in ihrem Umgang mit Privatpersonen eine Vielzahl von Regelungen befolgen. Wir beraten die öffentliche Hand in einzelnen Fällen, damit die rechtlichen Anforderungen an das staatliche Handeln erfüllt sind und Verfügungen gegenüber Privaten auch durchgesetzt werden können.

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