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Privatrecht

Das Privatrecht dient zur Durchsetzung der Interessen der Einzelnen, der Bürgerinnen und Bürger untereinander, im Gegensatz zum Öffentlichen Recht, welches die Rechtsbeziehungen des Staates zu den Bürgern thematisiert und die Interessen der Allgemeinheit verfolgt.

Durch das Privatrecht werden die rechtlichen Beziehungen zwischen Privatpersonen untereinander geregelt. Die wichtigsten Gesetze dazu finden sich im Zivilgesetzbuch sowie in dessen fünften Teil, dem Obligationenrecht.

Auswirkungen in vielen Bereichen des täglichen Lebens

Im Alltag gehen wir ständig eine Vielzahl von rechtlichen Beziehungen ein und leben solche. Oft sind wir uns dessen nicht bewusst, da sich viele rechtliche Vorgänge von selbst regulieren und keine Fragen aufwerfen. Treten jedoch Uneinigkeiten in Rechtsbeziehungen auf, so müssen die entsprechenden Gesetze angewandt, ausgelegt und durchgesetzt werden. Die Rechtsanwälte der Kanzlei Stephani + Partner in Baden / Aargau beraten und unterstützen Sie dabei und vertreten Ihre Rechte, nötigenfalls auch vor Gericht.

Familien- und Erbrecht

Die personen- und vermögensrechtlichen Beziehungen aus Verwandtschaft und Ehe sind aufgrund des fortschreitenden gesellschaftlichen Wandels einer steten Änderung und Anpassung durch den Gesetzgeber unterworfen. Die neuesten gesetzlichen Änderungen beispielsweise im Unterhaltsrecht können zu spürbar höheren finanziellen Belastungen eines Beteiligten führen.

Das Erbrecht ist seit jeher eine komplexe Materie, dessen gesetzliche Regelungen viele Unklarheiten bei den Betroffenen hervorrufen können.

Sie wollen sich scheiden lassen? Ein naher Verwandter ist gestorben, es stellen sich erbrechtliche Fragen? Rasch werden aus einfach erscheinenden Fragenstellungen rechtlich komplizierte Sachverhalte. Lassen Sie sich von einem unserer Rechtsanwälte sachkundig zur bestmöglichen Wahrnehmung und Durchsetzung Ihrer Interessen beraten.

Miet- Arbeits- und Werkvertragsrecht

Ihr Arbeitgeber hat ihnen gekündigt? Ihre Miete wurde erhöht? Mietzinse können, ebenso wie die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses, unter gewissen Voraussetzungen missbräuchlich sein und Entschädigungsrechte- und Pflichten nach sich ziehen. Im Werkvertragsrecht ist insbesondere die Haftung für Mängel, sei es auf Seiten des Unternehmers oder auch des Bestellers eines Werkes, rechtlich und finanziell von grosser Bedeutung.

Verträge, Urkunden, Testamente, Vorsorgeaufträge, Statuten

Private Rechtsbeziehungen erfordern oft die Erstellung einer Vielzahl von Schriftstücken. Damit diese rechtsgültig abgefasst werden und im Streitfall (gerichtlich) durchgesetzt werden können, sind die gesetzlichen Formvorschriften einzuhalten. Das Notariat von Stephani + Partner ist dafür Ihre Ansprechperson.

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