Baugesuche, Baubewilligung, Bauzone, Landwirtschaftszone, Zonenkonformität, Besitzstandsgarantie, Ausnützungsziffer, Gestaltungsplan, Erschliessungsplan, Bau- und Nutzungsordnung können Bauherren vor verschiedene juristische Probleme stellen.
Wie auf allen Rechtsgebieten gibt es zum Baurecht schweizweit gültige Vorgaben. Zu denken ist vor allem an das Raumplanungsgesetz und das Umweltschutzrecht. Die effektiven Baugesetze jedoch sind von Kanton zu Kanton verschieden. Dies gilt auch für den Kanton Aargau, der seine eigene spezifische Baugesetzgebung erlassen hat, und wo auch jede einzelne Gemeinde über ihren eigenen Nutzungsplan und ihre eigene Bau- und Nutzungsordnung verfügt. Unsere Rechtsanwälte wissen, welche öffentlich-rechtlichen Normen bei einem Projekt zu berücksichtigen sind und beraten Sie frühzeitig.
Als Bauherr, Nachbar, Architekt, Generalunternehmer, Handwerker oder auch Vertreter der kommunalen Baubehörde, lohnt es sich, einen Anwalt oder eine Anwältin beizuziehen, der/die mit den kantonalen Gegebenheiten vertraut ist. In Bezug auf das aargauische Baurecht können wir dies für uns ohne Weiteres in Anspruch nehmen.
Die bezeichneten Anwälte/Anwältinnen verfügen über eine teilweise langjährige Erfahrung im Baurecht des Kantons Aargau. Sie kennen nicht nur die einschlägigen Baubestimmungen, sondern auch die vielen zu berücksichtigenden Spezialbestimmungen, wie Umweltverträglichkeitsprüfung, Immissionsgesetzgebung (Lärm, Geruch, Strahlen, Staub), Umweltschutz, Gewässerschutz (Schmutzwasser, Meteorwasser), Enteignung. Vertraut sind sie auch mit der interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB) und die Normen des Schweizerischen Verbands der Strassen- und Verkehrsfachleute (VSS). Nehmen Sie mit den Rechtsanwälten von Stephani + Partner Kontakt auf.