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Strafrecht

Das Strafrecht ist Teil des öffentlichen Rechts und schützt elementare Rechtsgüter wie Leib, Leben, Vermögen, Persönlichkeit, Familie, Freiheit, Würde und sexuelle Integrität.

Strafgesetze definieren, unter welchen Voraussetzungen sich jemand strafbar macht und mit welcher Sanktion derjenige zu rechnen hat. Dies kann eine Freiheitsstrafe, eine Geldstrafe oder eine Busse sein. Auch können verschiedene Massnahmen angeordnet werden.

Als Betroffener einer Straftat, sei es als beschuldigte Person oder als Geschädigter bzw. Opfer, ist eine versierte rechtliche Beratung und Unterstützung von grosser Bedeutung. In verschiedenen Fällen sieht das Gesetz vor, dass die beschuldigte Person zwingend einen Rechtsanwalt beiziehen muss.

Grundprinzip der Unschuldsvermutung

Das Grundprinzip der Unschuldsvermutung besagt, dass eine Person, welche einer Straftat verdächtigt wird, solange als unschuldig zu gelten hat, bis ihre Schuld in einem allgemeinen gesetzlich bestimmten Verfahren rechtskräftig festgestellt wird.

Für eine Verurteilung müssen ausreichende Beweise in der vom Gesetz vorgeschriebenen Art und Weise und durch Wahrung der Verfahrensrechte erhoben werden. Kann einer beschuldigten Person eine Straftat nicht rechtsgenüglich nachgewiesen werden, so muss das Strafverfahren eingestellt werden oder ein Freispruch erfolgen.

Strafgesetzbuch und weitere Strafbestimmungen

Neben dem Strafgesetzbuch als Hauptrechtsquelle sind in zahlreichen weiteren Gesetzen strafrechtliche Normen festgelegt. Beispielsweise erfolgen mehr als die Hälfte aller Verurteilungen in der Schweiz gestützt auf das Strassenverkehrsgesetz. Strafrechtliche Bestimmungen spielen auch im Wirtschaftsrecht eine grosse Rolle. In internationalen Zusammenhängen, bei Finanzgeschäften, Steuern etc. können sich schnell komplizierte Fragestellungen ergeben.

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Stephani + Partner bieten Ihnen Unterstützung und Beratung in allen Bereichen des Strafrechts. Unabhängig von der Art des Verfahrens oder der Gesetze, welche zur Anwendung gelangen, ob im Untersuchungsverfahren oder vor Gericht, mit einem erfahrenen Rechtsanwalt an Ihrer Seite werden Ihre Rechte bestmöglich gewahrt.

Tipp: Seit dem 1. Januar 2011 ergibt sich aus der Schweizerischen Strafprozessordnung ein Anspruch auf einen sogenannten «Anwalt der ersten Stunde». Damit können beschuldigte Personen bereits bei der ersten Befragung (erfolgt meistens durch die Polizei) einen Rechtsanwalt beiziehen.

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