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Nachlassstundung

Mit einem Nachlassverfahren kann ein Unternehmen saniert und sein wirtschaftliches Fortkommen langfristig gesichert werden. Anders als im Konkurs kann die Geschäftstätigkeit nach Abschluss des Nachlassverfahren weitergeführt werden.

Untersteht der Schuldner nicht der Konkursbetreibung kann auf Antrag ein Verfahren auf einvernehmliche Schuldenbereinigung eingeleitet werden.
Auf Gesuch eines Unternehmens oder einer Privatpersonen kann das Nachlassgericht die provisorische Nachlassstundung bewilligen, wenn Aussicht auf eine Sanierung oder den Abschluss eines Nachlassvertrags nicht ausgeschlossen ist.
Gemeinsam mit Ihnen prüfen unsere Rechtsanwälte die Ertrags- und Aufwandslage sowie die Vermögenssituation und legen dem Nachlassgericht den Entwurf eines wirtschaftlich tragbaren Sanierungsplans vor.

Provisorische und definitive Nachlassstundung

Mit der provisorischen Nachlassstundung wird in der Regel ein Sachwalter eingesetzt. Der eingesetzte Sachwalter analysiert die Wirtschaftslage des Unternehmens. Er erstellt vor Ablauf der vier Monate einen Antrag auf definitive Nachlassstundung, wenn Aussicht auf eine Sanierung besteht.

Während der Stundung können keine neuen Betreibungen eingeleitet und bestehende Betreibungen nur beschränkt fortgesetzt werden. Bereits laufende Zivilprozesse und Verwaltungsverfahren werden in der Regel sistiert. Das Unternehmen kann während dieser Zeit seine Geschäftstätigkeit unter der Aufsicht/Mitwirkung des Sachwalters fortsetzen.

Für wie lange kann das Nachlassgericht die definitive Nachlassstundung anordnen?

Die definitive Nachlassstundung von sechs Monaten kann auf Antrag des Sachwalters bis maximal 24 Monate erstreckt werden. Während dieses Zeitraums halten die Wirkungen der provisorischen Nachlassstundung an.
Unsere Anwälte unterstützen Sie als Berater oder als Sachwalter bei der Entwicklung der nachhaltigen Sanierung Ihrer Unternehmung. Dazu werden mit den Gläubigern frühzeitig Gespräche und Lösungsansätze gesucht. An den Gläubigerversammlungen legen wir den Gläubigern den Entwurf des Nachlassvertrages dar und zeigen die Vorteile eines Nachlassverfahrens gegenüber einer Liquidation im Konkurs kompetent auf.

Nachlassvertrag mit verschiedenen Formen

Wir zeigen Ihnen auf, welche Form des Nachlassvertrages (Ordentlicher Nachlassvertrag oder Nachlassvertrag mit Vermögensabtretung) Ihren Geschäftsbetrieb kurz und langfristig am besten vorwärts bringt.


Auf dieses Rechtsgebiet spezialisiert:
» lic. iur. Peter Krebs
» lic. iur. Daniel Huser
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