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Verein & Stiftung

Möchten Sie einen Verein gründen? Oder einen Teil Ihres Vermögens mittels Stiftung einem besonderen Zweck widmen? Die Kanzlei Stephani + Partner in Baden unterstützt und berät Sie bei allen rechtlichen Fragen betreffend Verein und Stiftung.

Verein – Körperschaftlich organisierte Personenverbindung

Als juristische Person sind Vereine aller Rechte und Pflichten fähig, welche nicht die natürlichen Eigenschaften des Menschen zur Voraussetzung haben. Vereine, welche wirtschaftliche Zwecke verfolgen, erlangen das Recht der Persönlichkeit mit der Eintragung in das Handelsregister. Widmen sich Vereine einer nichtwirtschaftlichen Aufgabe, so erlangen sie die Persönlichkeit, sobald der Wille, als Körperschaft zu bestehen, aus den Statuten ersichtlich ist.

Probleme im Verein können schnell entstehen. Umso wichtiger ist die rechtlich korrekte Organisation, das Aufstellen von zweckmässigen Statuten und Regeln, die sorgfältige Besetzung der Organe und die Durchführung von Vereinsversammlungen. Kommt es trotzdem zu Unstimmigkeiten, beraten sie unsere Rechtsanwälte fachgerecht, seien Sie nun Vereinsmitglied, im Vorstand tätig oder auf andere Weise mit rechtlichen Fragestellungen des Vereins konfrontiert.

Stiftung – Zweckvermögen mit eigener Rechtspersönlichkeit

Durch eine öffentliche Urkunde oder eine Verfügung von Todes wegen wird die Stiftung errichtet. Unser Notariat unterstützt sie bei der Erstellung der entsprechenden Dokumente.

Stiftungen können von den Erben oder den Gläubigern des Stifters gleich einer Schenkung angefochten werden. Es kann nötig werden, dass eine Organisations- oder Zweckänderung zur Erhaltung des Willens des Stifters erfolgt. Zu diesen und anderen Problemen stehen Ihnen die Rechtsanwälte von Stephani + Partner beratend zur Seite.

Trotz übersichtlicher gesetzlicher Regelung des Stiftungsrechts und der Aufsicht des Gemeinwesens, welcher die Stiftungen unterstehen, ist eine rechtlich versierte Beratung wichtig, insbesondere wenn Sie einen beträchtlichen Vermögenswert in eine Stiftung investieren möchten.

Tipp: Stiftungen sind steuerbefreit, wenn ihr Zweck von den Steuerbehörden als gemeinnützig anerkannt wird.


Auf dieses Rechtsgebiet spezialisiert:
» Dr. Olaf Kiener
Stephani + Partner
Täfernhof
Mellingerstrasse 207
5405 Baden-Dättwil

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